
Gästehaus der Handwerkskammer Hannover
Die Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH betreibt auf dem Campus Handwerk für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Kursen, Seminaren und Lehrgängen ein komfortables Gästehaus mit 171 Betten.
Die Unterkunft in unserem Gästehaus erspart Ihnen nicht nur lange Anfahrtswege, sondern bietet Ihnen für die Dauer Ihrer beruflichen Bildung auch ein zweites Zuhause. Für die Gäste des Gästehauses stehen täglich drei Mahlzeiten in unserem Selbstbedienungsrestaurant, das von der EssKlasse GmbH & Co. KG betrieben wird, zur Verfügung.
Wenn Sie eine Übernachtung in unserem Gästehaus wünschen, melden Sie sich bitte rechtzeitig über unsere Online-Anmeldung an.
Kontakt
Telefon: 05131 9910-139
E-Mail: gaestehaus@hwk-psg.de
Weitere Informationen zum Aufenthalt finden Sie hier.
Freizeitmöglichkeiten
Nach einem lehrreichen Tag steht Ihnen ein vielfältiges Freizeitangebot zur Verfügung. Ob Sie einen kurzen Ausflug in das Zentrum von Garbsen für einen Einkaufsbummel oder Kinobesuch planen, eine Entdeckertour in Hannovers Innenstadt, einen kurzen Spaziergang am nahegelegenen See oder eins der vielfältigen Angebote des Gästehauses in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie selbst.
Unser Gästehausteam gibt Ihnen gern Tipps, was Sie in Garbsen und in der Umgebung unternehmen können und welche Veranstaltungen aktuell stattfinden.
Preise
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung | 88,00 € netto/Tag* |
Eine Unterbringung im Einzelzimmer im Tagungszentrum der Handwerkskammer Hannover ist gegen Aufpreis möglich. Weitere Informationen zur Unterbringung in der Gästeetage unseres Tagungszentrums finden Sie hier.
Sie haben Fragen zu unseren Preisen oder zur Abrechnung?
Melden Sie sich gerne bei uns!
*zzgl. MwSt.. Im Preis enthalten sind die Kosten für die Übernachtung, die Vollverpflegung und weiteren Serviceleistungen. Die Unterbringungsleistung im Gästehaus ist rechtlich nur in Verbindung mit einer Vollverpflegung buchbar.
Online-Anmeldung
Die Buchung einer Übernachtungsmöglichkeit im Gästehaus muss bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Die Unterbringungsleistung im Gästehaus kann lediglich im Rahmen der zum Leistungszeitpunkt vorhandenen räumlichen Kapazitäten gewährleistet werden und ist rechtlich nur in Verbindung mit einer Vollverpflegung buchbar.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung