Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH (PSG) ist bemüht, ihre Website https://www.hwk-psg.de im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG) und der das Gesetz konkretisierenden Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Zu diesen Rechtsvorschriften zählt insbesondere die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Das BFSG und die BFSGV treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Die Anforderungen des BFSG und der BFSGV gelten für die PSG, soweit sie nach dem 28. Juni 2025 „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ erbringt.  Die PSG arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung der Barrierefreiheit mit Blick auf das vorgenannte Datum und die Dienstleistungen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.hwk-psg.de sowie ihre mobilen Anwendungen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Eye-Able® Software: Die PSG setzt die Assistenzsoftware Eye-Able® ein. Diese Software ermöglicht den Besucherinnen und Besuchern der Website, Webinhalte nach individuellen Bedürfnissen auszurichten, z. B. Schriftgröße, Kontrast, Farben, Blaufilter, Nachtmodus, Ausblenden von Bildern. Über das Eye-Able®-Symbol am rechten Bildschirmrand kann die Website nach den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
Weitere Informationen zu Eye-Able®

Seite in leichter Sprache
Die PSG stellt eine Seite in „Leichter Sprache“ zur Verfügung (Link). Die Seite beschreibt die Tätigkeiten der PSG. Darunter fallen insbesondere Maßnahmen zur Förderung des Handwerks und ihren Mitarbeiter*innen, der Betrieb der Handwerksform und die Erbringung von Verpflegungs- und Unterbringungsdienstleistungen sowie Randnutzung in vertretbarem Rahmen.

Weitere Anpassungen
Die PSG hat weitere barrierefreiheitsrelevante Anpassungen auf der Website umgesetzt. So wurden z. B. einige Bedienungselemente, die Inhalte auf Websites mit einem Klick auffächern (sog. Accordions), vergrößert. Zudem wurde die Darstellung der Suchergebnisse der sog. globalen Suche, d. h. der Suche mit dem Lupenzeichen am rechten Bildschirmrand der Website, vergrößert. Darüber hinaus wurde die Navigation für sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer der Website durch die Verwendung der sog. aria-hidden=“true“-Funktion klarer gestaltet, indem Symbole (sog. Icons) auf der Website von Screenreadern ignoriert werden. Zudem wurden die auf der Website verwendeten „Captcha“, d. h. Tests, um zu erkennen ob ein PC oder Mensch die Website bedient, durch eine barrierefreie Alternative ersetzt.

Rückmeldung
Falls Ihnen bestehende Barrieren auf unserer Website aufgefallen sind, senden Sie uns gern eine E-Mail an info@hwk-psg.de.

 Schlichtungsverfahren
Mit Inkrafttreten des BFSG können Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen, wenn sie geltend machen, dass ein Wirtschaftsakteuer gegen eine Bestimmung des BFSG oder der BFSGV verstößt und er daher das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann (vgl. § 34 BFSG).

Marktüberwachungsbehörde
Mit Inkrafttreten des BFSG wird die PSG der Aufsicht durch die nach Landesrecht zuständige Marktüberwachungsbehörde unterliegen. Die Kontaktdaten wird die PSG künftig hier veröffentlichen (vgl. § 28 ff. BFSG).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.04.2025 erstellt und beruht auf einer Selbsteinschätzung.