Teilnahmebedingungen Meister- und Meisterinnenfeier 2023

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Möglichkeit der Teilnahme an der Meister- und Meisterinnfeier der Handwerkskammer Hannover (im Folgenden mit „MMF“ abgekürzt). Die Meister- und Meisterinnenfeier findet am 08. September 2023 ab 16:30 Uhr im Hannover Congress Centrum statt. Veranstalterin mit Förderung der Handwerkskammer Hannover ist:

Handwerkskammer Hannover Projekt- Servicegesellschaft mbH
Seeweg 4
30827 Garbsen





§ 1 Vertragsabschluss

Mit der Registrierung zur Meister- und Meisterinnfeier der Handwerkskammer schließt der Registrierende – nachstehend „Kunde“ genannt“- einen Vertrag mit der vorgenannten Veranstalterin der MMF ab und erklärt sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden. Die Registrierung wird ausschließlich durch ein elektronisches Anmeldeformular durchgeführt. Die Registrierung des Kunden erfolgt unter www.hwk-hannover-mmf.de und ist dem Kunden lediglich nach Erhalt einer personalisierten Einladung möglich und gestattet. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Registrierung unter Geltung der hier aufgeführten Teilnahmebedingungen zustande.



§ 2 Leistung

Mit Vertragsabschluss erhält der Kunde die Zutrittsberechtigung für die am 08. September 2023 stattfindende MMF im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrum (im Folgenden „HCC“ genannt). Dies geschieht in Form eines von der Veranstalterin im Vorfeld ausgestellten Tickets, welches dem Kunden auf elektronischem Wege zugesendet wird.
Dieses Ticket ist vom Kunden am Veranstaltungstag mitzuführen. Zudem muss der Kunde in der Lage sein sich auszuweisen, da es sich um personalisierte Tickets handelt und dem Kunden der Zutritt zur MMF lediglich mit seinem persönlichen, für ihn ausgestellten, Ticket zusteht. Anderenfalls kann ein Einlass zur MMF nicht garantiert werden. Dies gilt ebenfalls für etwaige Begleitpersonen (siehe Abschnitt 3. Begleitperson(en)).

Mit Zutritt zur MMF erhält der Kunde ebenfalls das Recht auf

  • Eines ihm zugeteilten Sitzplatzes im Kuppelsaal des HCC. Sollte dem Kunden kein Sitzplatz zugewiesen worden sein, herrscht freie Platzwahl in den dafür ausgeschriebenen Bereichen.
  • Teilnahme am Veranstaltungsprogramm, inklusive aller Acts, Redner und Ehrungen
  • Teilnahme am Catering (inbegriffen sind hier alle im Veranstaltungsbereich zu erhaltenen Speisen und Getränke)
  • Teilnahme an den anschließenden Feierlichkeiten im Rahmen der MMF innerhalb des HCC


§ 3 Begleitungsperson(en)

Die eingeladenen, zu ehrenden, Meister*innen sind berechtigt bis zu drei Begleitpersonen zur Veranstaltung mitzubringen. Den Vor- und Zunamen der Begleitperson(en) haben sie im Vorfeld im Rahmen des Anmeldeprozesses der Veranstalterin mitzuteilen. Die erste Begleitperson ist kostenfrei, jede weitere Begleitperson kostet 69€ (inkl. gesetzl. MwSt.). Die Begleitpersonen unterliegen denselben Rechten und Pflichten wie der Kunde.



§ 4 Bezahlung

Mit vollständig ausgefüllter Anmeldung über www.hwk-hannover-mmf.de erhält der Kunde eine elektronische Anmeldebestätigung. Dort sind alle Informationen über etwaige Zahlungsmodalitäten enthalten, die auf der zuvor genannten Webseite bzw. im Anmeldeformular ausgewiesen sind. Die anfallenden zusätzlichen Kosten sind von dem Kunden bis spätestens zum 23. August auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto und mit Angabe des in der Anmeldebestätigung aufgeführten Verwendungszwecks zu überweisen. Anderenfalls kann ein Ticket seitens der Veranstalterin nicht ausgestellt werden.



§ 5 Rücktritt/Stornierungen

Der Kunde hat die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist ausschließlich über die Registrierungsseite unter www.hwk-hannover-mmf.de möglich. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann die Veranstalterin Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Handelt es sich bei der zurücktretenden Person um eine gebührenpflichtige Begleitperson, ist ein kostenloser Rücktritt bis zum 23. August 2023 möglich. Erfolgt der Rücktritt nach dem 23. August, entstehen dem Kunden Kosten in Höhe von 100% des Buchungspreises.
Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Veranstaltung nicht an, so gilt dies als erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wird die Teilnahme, aus gleich welchen Gründen, während der Veranstaltung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.



§ 6 Wiederverkauf

Ein Weiterverkauf oder das Weiterverschenken eines entgeltlich oder unentgeltlich erworbenen Tickets ist nicht gestattet, es sei denn es wurde im Vorfeld mit der Veranstalterin besprochen und von diesem schriftlich genehmigt. Sollte sich der Kunde nicht als rechtmäßiger Inhaber des Tickets ausweisen können, kann die Veranstalterin den Einlass zur MMF verwehren.



§ 7 Ablauf

Die Kunden haben den Anweisungen der Veranstalterin Folge zu leisten und die allgemein geltenden Hausregeln des HCC zu befolgen. Werden diese Weisungen und das Einhalten der Regeln nicht befolgt, hat die Veranstalterin die Möglichkeit, den Kunden von der MMF auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Teilnahme zu Abschnitt 5 gleich. Somit besteht bei Ausschluss kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.



§ 8 Rücktritt durch Veranstalterin

Die Veranstalterin kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. Wird die Veranstaltung von der Veranstalterin oder dem HCC im Vorfeld abgesagt, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
  2. Die Veranstalterin behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln oder bei Verstoß gegen die Hausordnung des HCC den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.


§ 9 Haftung der Veranstalterin

Die Veranstalterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

  • Die gewissenhafte Vorbereitung
  • Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der mitarbeitenden Personen
  • Die Richtigkeit der Veranstaltung
  • Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen Wetter oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Kunden wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Für vom Kunden zu vertretenden Ausfall der MMF besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.



§ 10 Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung durch die Veranstalterin ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig bei der MMF herbeigeführt wird, bzw. soweit die Veranstalterin für an einem Kunden zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Catering, Sanitäre Anlagen, etc.). Die Kunden sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die Veranstalterin haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die durch Kunden verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung des Teilnehmers abzusichern.



§ 11 Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Veranstalterin, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Veranstalterin durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.



§ 12 Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer erklären mit der Registrierung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Veranstalterin, sowie die von der Veranstalterin mit der Umsetzung beauftragten Dienstleister, verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

Die Aufnahmen können u.a. in folgenden Medien veröffentlicht werden:

  • Internetseite der Handwerkskammer Hannover und der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH
  • Norddeutsches Handwerk, Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Hannover
  • Social Media-Kanäle der Handwerkskammer Hannover
  • Für weitere Präsentationen

Sollte der Kunde oder eine Begleitperson mit einer Veröffentlichung in den genannten Medien nicht einverstanden sein, muss der Kunde die Veranstalterin vor Beginn der Aufnahmen gezielt darauf hinweisen.

 

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Teilnahmebedingungen ist ausschließlich Hannover.

Sollte eine dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine Teilnahmebedingung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt, anderenfalls die gesetzliche Regelung.