Gästehaus_Hausordnung
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Informationen zum Aufenthalt im Gästehaus der Handwerkskammer Hannover



1. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Hausordnung bezieht sich auf die Zimmer und die Freizeiträume des Gästehauses einschließlich der Sozialräume und der dazugehörigen Flure und Pausenräume und auf die Gästezimmer im Tagungszentrum, sofern diese durch Teilnehmende der ÜLU-Lehrgänge oder Berufsschüler*innen belegt werden.



2. Verhaltensregeln und Vorschriften
Der Gebrauch, der Konsum und der Vertreib von Rausch- und Betäubungsmitteln jeglicher Art, wie Drogen und Alkohol, sind auf dem gesamten Gelände sowie in allen Räumlichkeiten der PSG strengstens untersagt. Hiervon ausgenommen ist der Konsum von in der Campus Handwerk Lounge erworbenen alkoholischen Getränken im Loungebereich sowie besondere Anlässe. Die Gäste werden über solche besonderen Anlässe gesondert informiert.
Das Mitbringen und Benutzen von Waffen nach §1 Abs. 2 WaffG ist untersagt.
Die Androhung oder Anwendung von Gewalt ist grundsätzlich untersagt.
Das Mitbringen, Erstellen, Vertreiben und Entgegennehmen von Datenträgern mit pornografischen, verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden und gewaltverherrlichenden oder ähnlichen Inhalten wird auf dem gesamten Gelände des Campus Handwerk nicht geduldet.
Die Räume und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Die Gäste haben auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.

Schäden in den Häusern und Zimmern sind zur Vermeidung von Folgeschäden und Gefahren unverzüglich zu melden.

Das Mitbringen von Haustieren ist unseren Gästen aus Hygienegründen untersagt.
Zum Schutz der Privatsphäre ist das Filmen und Fotografieren nur mit Genehmigung gestattet.
Den Anordnungen der Mitarbeiter*innen des Gästehauses ist Folge zu leisten.

Externe Besucher müssen am Gästehauscounter angemeldet werden und dürfen sich bis maximal 22:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft aufhalten.



3. Übernachtungen
Die Anreise ist sonn- und feiertags von 18:00 bis 21:30 Uhr und am Montag von 6:00 bis 10:00 Uhr möglich. Handtücher müssen selbst mitgebracht werden, Bettwäsche wird von uns zur Verfügung gestellt.
Die Zimmer sind am Tag der Abreise bis spätestens 7:00 zu verlassen. Die Zimmerschlüssel sind am Counter des Gästehauses abzugeben. Die Bettwäsche muss abgezogen und in die dafür vorgesehenen Behälter sortiert werden.
Bei Krankheit ist ein Aufenthalt im Gästehaus nicht gestattet.
Von 22:00 bis 6:00 Uhr ist Nachtruhe. In dieser Zeit sind keine gegenseitigen Zimmerbesuche gestattet.
Die Abwesenheit über Nacht ist nur nach vorheriger schriftlicher Abmeldung bei den Gästehausmitarbeiter*innen erlaubt. Bei Minderjährigen ist zudem die schriftliche Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten notwendig.
Die Zimmer sind während des Lehrgangs bis 7:15 Uhr aufgeräumt zu verlassen. Die Fußböden der Zimmer sind zwecks Zimmerreinigung von Gegenständen freizuhalten. Der Aufenthalt im Gästehaus ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Das Betreten und Verlassen des Gästehauses in Arbeitsschuhen ist nicht gestattet.
Bei starken Verunreinigungen durch einen Gast fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25€ an.



4. Verpflegung
Die Ausgabe der Essensmarken erfolgt dienstags bis donnerstags von 6:00 bis 8:00 Uhr am Counter des Gästehauses. Sonntags, montags und freitags erfolgt die Ausgabe der Essensmarken bei der An- bzw. Abreise am Counter des Gästehauses.
Die Essenszeiten sind wie folgt:
Frühstück:         06:20 bis 8:00 Uhr (montags: bis 10:00)
Mittagessen:    11:30 bis 13:30 Uhr
Abendessen:    17:30 bis 19:00 Uhr (sonntags: 19:00 – 20:30)



5. Brandschutz
Auf dem gesamten Gelände des Campus Handwerk besteht Rauchverbot. Dies gilt ebenfalls für die Nutzung von E-Zigaretten und Shishas. Ausgenommen davon sind die speziell ausgewiesenen Raucherzonen.
In den Zimmern dürfen keine Speisen zubereitet werden. Das Aufstellen und Nutzen von mitgebrachten Haushaltsgeräten und Werkzeugen sowie mit Feuer betriebenen Geräten ist untersagt. Brennende Kerzen werden auf dem gesamten Gelände des Campus Handwerk nicht geduldet.
Verschuldet der Gast durch einen Verstoß gegen die Hausordnung einen Fehlalarm, trägt er/sie die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Jeder Gast hat sich unmittelbar nach Anreise mit den Fluchtwegen und Flucht- und Rettungsplänen bekannt zu machen. Des Weiteren haben sie sich über die Lage der Sammelplätze zu informieren.



6. Haftung
Für vom Gast verursachte Schäden haftet der Gast nach BGB §§ 823 ff.
Bei Schlüsselverlust muss der Gast diesen Verlust ersetzen.
Für Garderobe, Verlust und Beschädigung von Privateigentum übernimmt die Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH keine Haftung.

Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung kann ein Hausverweis und/oder Hausverbot ausgesprochen werden.



Franz Fender

Patricia Hintze

Gästehaus

Seeweg 4

30827 Garbsen

Tel. 05131 9910-139

gaestehaus--at--hwk-psg.de

Franz Fender

Michael Flemme

Gästehaus

Seeweg 4

30827 Garbsen

Tel. 05131 9910-139

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Franz Fender

Katarzyna Pacura

Gästehaus

Seeweg 4

30827 Garbsen

Tel. 05131 9910-139

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Franz Fender

Iris Schmidt

Gästehaus

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30827 Garbsen

Tel. 05131 9910-139

Mobil 0173 2943360

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