© Ralf Kleemann
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Dokument und Füller und Schreibtisch

Informationen zum Aufenthalt im Gästehaus der Handwerkskammer HannoverAllgemeine Geschäftsbedingungen

für Übernachtungen und damit zusammenhängende Leistungen im Gästehaus der Handwerkskammer Hannover

Version gültig ab 03.08.2026

Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen für Übernachtungen mit Verpflegung und damit zusammenhängende Leistungen im Gästehaus der Handwerkskammer Hannover („Übernachtungen mit Verpflegung“, „Zusammenhängende Leistungen“, „Gästehaus“ und „HWK“).

Der Vertrag wird mit der

Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH („PSG“)
Geschäftsführer: Peter Karst und Joachim Hoffmeyer
Seeweg 4
30827 Garbsen
Telefon: 05131 9910-0
E-Mail: gaestehaus@hwk-psg.de

geschlossen.

Die PSG betreibt das Gästehaus für die HWK.

Leistungen der Übernachtung mit Verpflegung im Gästehaus werden bei Stufenbaukursen hingegen von der Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, 30175 Hannover, gegenüber dem Ausbildungsbetrieb erbracht. Die Buchung für Übernachtung mit Verpflegung im Gästehaus erfolgt gemeinsam mit der Anmeldung des Auszubildenden zu den Stufenbaukursen bei der HWK durch den Ausbildungsbetrieb. Insoweit wird der Vertrag mit der PSG auf der Grundlage dieser AGB nur für Zusammenhängende Leistungen mit dem Auszubildenden geschlossen.

Bei Stufenbaukursen ist dennoch immer erforderlich, dass der Auszubildende für die Übernachtung mit Verpflegung zusätzlich bei der PSG angemeldet wird, entweder selbst oder durch den Ausbildungsbetrieb. Die Anmeldung hat über die Buchungsstrecke der PSG auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zu erfolgen und zwar in einem einheitlichen Vorgang mit dem Vertragsschluss mit der PSG für Zusammenhängende Leistungen.



1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Übernachtungen in Mehrbettzimmern im Gästehaus und Zusammenhängende Leistungen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, und soweit es sich dabei um Teilnehmende [1] der „Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung“ („ÜLU-Lehrgänge“) oder Berufsschüler (zusammen „Auszubildende“) handelt. Für andere Personen, die im Gästehaus übernachten möchten, schließt die PSG eine individuelle Vereinbarung außerhalb dieser AGB.

(2) Diese AGB gelten auch, soweit die PSG einen Auszubildenden aus Kapazitätsgründen oder auf eigenen Wunsch hin im Tagungszentrum der PSG unterbringt. In diesem Fall gelten die AGB des Tagungszentrums nicht. Das Tagungszentrum befindet sich direkt neben dem Gästehaus.

(3) Etwaige Geschäftsbedingungen der Auszubildenden, oder der für sie buchenden Personen oder Ausbildungsbetriebe, finden keine Anwendung, auch wenn die PSG nicht gesondert widerspricht.



2. Unterbringung mit Vollverpflegung

Die Unterbringung von Auszubildenden ist nur in Verbindung mit einer Vollverpflegung und nur für die Dauer des jeweiligen Lehrgangs bzw. Blockunterrichts möglich und buchbar.



3. Vertragspartner

3.1 Bei Buchungen im Gästehaus für die Teilnahme an Berufsschulblockunterricht und sonstigen ÜLU-Kursen wird Vertragspartner der PSG für Übernachtungen mit Verpflegung und Zusammenhängende Leistungen auf der Grundlage dieser AGB immer nur der Auszubildende selbst. Minderjährige Personen können nur dann Vertragspartner werden, wenn Sie mindestens das fünfzehnte Lebensjahr erreicht haben. Bei Buchung durch den Ausbildungsbetrieb handelt dieser stellvertretend für den Auszubildenden.

Der Ausbildungsbetrieb wird nach Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung nur Kostenschuldner für die Kosten der Übernachtungen mit Verpflegung seines Auszubildenden. Kosten für Zusammenhängende Leistungen, wie z. B. für die Nutzung des gastronomischen Angebots in der Lounge des Gästehauses durch den Auszubildenden, hat der Auszubildende selbst zu tragen.

3.2 Bei Stufenbaukursen werden Übernachtungen mit Verpflegung von der HWK gegenüber dem Ausbildungsbetrieb erbracht. Die Buchung für Übernachtungen mit Verpflegung im Gästehaus erfolgt gemeinsam mit der Anmeldung des Auszubildenden zu den Stufenbaukursen bei der HWK durch den Ausbildungsbetrieb. Die HWK macht die Kosten der Übernachtungen mit Verpflegung gegenüber dem Ausbildungsbetrieb durch Gebührenbescheid geltend. Auszubildende sind jedoch auch bei Stufenbaukursen für die Übernachtung mit Verpflegung im Gästehaus immer zusätzlich über die Buchungsstrecke der PSG bei der PSG anzumelden, entweder selbst oder durch den Ausbildungsbetrieb. Hierdurch erhält die PSG insbesondere Kenntnis darüber, welcher konkrete Auszubildende im Gästehaus übernachten wird. Zudem ist diese Information wesentlich für Abrechnungszwecke.

Für Zusammenhängende Leistungen wird der Vertrag zwischen der PSG und dem Auszubildenden auf der Grundlage dieser AGB im Wege der Buchung bei der PSG geschlossen. Minderjährige Personen können nur dann Vertragspartner der PSG werden, wenn Sie mindestens das fünfzehnte Lebensjahr erreicht haben. Bei Buchung durch den Ausbildungsbetrieb handelt dieser stellvertretend für den Auszubildenden.

Gegenüber der PSG erfolgen Anmeldung für Übernachtung mit Verpflegung im Gästehaus sowie Buchung für Zusammenhängende Leistungen in einem einheitlichen Vorgang über die Buchungsstrecke der PSG.



4. Vertragsschluss

4.1 Buchungen und Anmeldungen im Gästehaus sollen grundsätzlich bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen.

4.2 Buchungen und Anmeldungen können nur durch den Auszubildenden oder den Ausbildungsbetrieb erfolgen. Entsprechend ist für die Abgabe einer Buchungsanfrage bzw. einer Anmeldung für das Gästehaus erforderlich, dass die jeweilige Person über die Website (Gästehaus der Handwerkskammer Hannover) durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche auswählt, ob die „Buchung durch den Ausbildungsbetrieb“ oder die „Buchung durch den Auszubildenden“ erfolgt.

4.3 Der Einfachheit halber wird in der Buchungsstrecke nur von „Buchung“ statt zusätzlich von „Anmeldung“ gesprochen. In der Buchungsstrecke wird jedoch abgefragt, ob es sich um einen sonstigen ÜLU-Kurs/Berufsschulblockunterricht oder um einen Stufenbaukurs handelt.

4.4 Buchung durch den Auszubildenden

Hat der Auszubildende die „Buchung durch den Auszubildenden“ gewählt, muss er im nächsten Schritt auswählen, ob er „volljährig“ oder „minderjährig“ ist. Dies erfolgt, da im Falle von minderjährigen Buchenden die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden muss.

4.4.1 Buchungsprozess

Bei Buchung durch einen volljährigen Auszubildenden muss dieser die im Antragsformular vorgesehenen persönlichen Angaben machen (Anrede, Vor- und Nachnamen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum). Zudem muss er die notwendigen Angaben zum Lehrgang eintragen (Lehrgangsnummer, Lehrgangsbezeichnung/Titel (Kurzbez.), Lehrgangsraum, Beginn und Ende des Lehrgangs). Buchungen für mehrere aufeinanderfolgende Lehrgänge sind möglich. Darüber hinaus hat er den Namen und die E-Mail-Adresse seines Ausbildungsbetriebs anzugeben. Dies ist notwendig, damit die PSG die Erforderlichkeit einer Kostenübernahmeerklärung durch den Ausbildungsbetrieb für die Übernachtung und Verpflegung prüfen und diese ggfs. einholen kann, sowie für Abrechnungszwecke. Die PSG setzt den Auszubildenden per E-Mail darüber in Kenntnis, falls sein Ausbildungsbetrieb die Kostenübernahme abgelehnt hat. Bei Ablehnung muss die Kostenübernahme zunächst geklärt werden. Sollte dies bis zum Tag der geplanten Anreise nicht möglich sein, kann der Auszubildende nicht im Gästehaus übernachten. Zudem erhält der Auszubildende den Hinweis, dass er auch im Fall einer Kostentragung durch den Ausbildungsbetrieb für Übernachtung mit Verpflegung die Kosten für zusätzliche Leistungen (z. B. Erwerb von Snacks, Ausleihen von Arbeitsschuhen) selbst tragen muss.

Bevor der Auszubildende seine Buchungsanfrage absenden kann, ist erforderlich, dass er sich mit diesen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und der Hausordnung des Gästehauses (Hausordnung) durch Anklicken der Checkbox einverstanden erklärt, die verlinkt sind und heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden können. Darüber hinaus muss der Auszubildende per Anklicken der relevanten Checkbox bestätigen, dass er die Datenschutzhinweise, die verlinkt sind, zur Kenntnis genommen hat. Zusätzlich hat der Auszubildende die Möglichkeit, eine Nachricht an die PSG zu übermitteln und kann angeben, ob er eine Kopie seiner angegebenen Daten an eine von ihm angegebene E-Mail-Adresse wünscht. Über den Button „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Auszubildende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Übernachtung im Gästehaus und Zusammenhängende Leistungen ab. Vor dem Abschicken des Antrags kann der Auszubildende die Daten jederzeit einsehen und ändern.

Nach dem Empfang der Buchungsanfrage schickt die PSG dem Auszubildenden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Diese dokumentiert lediglich, dass die Buchungsanfrage des Auszubildenden bei der PSG eingegangen ist und stellt keine Vertragsbestätigung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die PSG zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Buchungsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus den Buchungsdetails des Auszubildenden, die der Auszubildende über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann, diesen AGB, der Hausordnung und der Buchungsbestätigung) dem Auszubildenden von der PSG auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

Bei Stufenbaukursen gilt die Besonderheit, dass die Buchung für Übernachtungen mit Verpflegung im Gästehaus gemeinsam mit der Anmeldung des Auszubildenden zu den Stufenbaukursen bei der HWK durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt. Daher muss sich der Auszubildende bei der PSG für die Übernachtung mit Verpflegung lediglich anmelden (Anmeldung). Gleichzeitig gibt er gegenüber der PSG ein Angebot ab, Zusammenhängenden Leistungen in Anspruch zu nehmen (Buchung). Anmeldung und Buchung erfolgen in einem einheitlichen Vorgang über die Buchungsstrecke der PSG. Der Einfachheit halber wird in der Buchungsstrecke nur von „Buchung“ statt zusätzlich von „Anmeldung“ gesprochen.

4.4.2 Besonderheiten bei Buchung durch einen minderjährigen Auszubildenden

Bei Buchung durch einen minderjährigen Auszubildenden gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 4.4.1 genannten Anforderungen folgende Besonderheiten: Zu einem wirksamen Vertragsschluss ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten (oder des anderen gesetzlichen Vertreters) erforderlich. Erfolgt die Einwilligung oder Genehmigung nicht, kommt kein Vertrag zustande und der Auszubildende kann nicht im Gästehaus übernachten.

Zur Einholung der Einwilligung hat der Minderjährige im Buchungsformular zusätzlich Namen und Vornamen seiner Erziehungsberechtigten sowie deren E-Mail-Adresse anzugeben.

Der Minderjährige erhält den Hinweis, dass seine Erziehungsberechtigten per E-Mail zur Abgabe einer Einwilligungserklärung aufgefordert werden und sie diese ausgefüllt und unterschrieben schnellstmöglich per E-Mail an die PSG zurücksenden sollen. Zudem wird der Minderjährige darauf hingewiesen, dass er alternativ die von seinen Erziehungsberechtigten ausgefüllte Einwilligungserklärung am Anreisetag mitbringen und unaufgefordert bei seiner persönlichen Anmeldung im Gästehaus vorlegen kann. Der Minderjährige erhält des Weiteren den Hinweis, dass die Buchungsanfrage erst dann wirksam wird, ein Vertrag zustande kommt und er im Gästehaus übernachten kann, wenn der PSG die Einwilligung zugegangen ist.

Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten keine E-Mail-Adresse haben, kann der Auszubildende im Buchungsformular eine Nachricht und seine Telefonnummer angeben. Die PSG wird in diesem Fall den Auszubildenden kontaktieren und das weitere Vorgehen zur Einholung der Einwilligung der Erziehungsberechtigten mit dem Auszubildenden besprechen.

Nachdem der Minderjährige das Buchungsformular vervollständigt und den Button „Zahlungspflichtig buchen“ betätigt hat, wird eine verbindliche Buchungsanfrage abgesendet. Bei Minderjährigen erfolgt der Vertragsschluss erst nach Eingang der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, sodass dem Minderjährigen nochmals ein entsprechender Hinweis angezeigt wird.

Die PSG kontaktiert die Erziehungsberechtigten per E-Mail. Sie übermittelt ihnen die Buchungsanfrage des Minderjährigen und das Einwilligungsformular [Link], letzteres verknüpft mit der Bitte ihre Einwilligung über das Formular zu erklären und dieses schnellstmöglich per E-Mail an die PSG zurück zu senden. Die PSG weist zudem darauf hin, dass die Erziehungsberechtigten das (Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten) alternativ ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben können und dem Auszubildenden zur unaufgeforderten Vorlage bei der persönlichen Anmeldung im Gästehaus am Tag der Anreise mitgeben können. Die Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt und der Auszubildende im Gästehaus übernachten kann, wenn der PSG die Einwilligung zugegangen ist.

Darüber hinaus weist die PSG die Erziehungsberechtigten in der E-Mail darauf hin, dass die PSG den Ausbildungsbetrieb, falls erforderlich, für eine Übernahme der Kosten für Übernachtung und Vollverpflegung auffordert und dass, sollte der Ausbildungsbetrieb die Kostenübernahme ablehnen, die Übernahme der Kosten zunächst geklärt werden muss. Die PSG informiert, dass sie sich in diesem Fall mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen wird, um die Übernahme der Kosten zu klären, und dass der Auszubildende nicht im Gästehaus übernachten kann, wenn die Kostenübernahme bis zum Tag der Anreise nicht geklärt ist.

Im Einwilligungsformular müssen die Erziehungsberechtigten ihre Vor- und Nachnamen, Anschrift und Telefonnummer (für Rückfragen und als „Notfallkontakt“) angeben. Zur Abgabe der Einwilligung müssen sie die persönlichen Angaben des Minderjährigen (Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Anschrift) und die notwendigen Angaben zum Lehrgang (Lehrgangsnummer, Lehrgangsbezeichnung/Titel (Kurzbez.), Lehrgangsraum und Beginn und Ende des Lehrgangs) angeben. Zudem müssen sie per Anklicken der entsprechenden Checkbox ihre Einwilligung erklären, dass der Auszubildende ein verbindliches Angebot auf eine kostenpflichtige Unterbringung im Gästehaus mit Verpflegung für die Dauer des/der angegebenen Lehrgangs/-gänge gegenüber der PSG abgibt. Zudem haben die Erziehungsberechtigten per Anklicken der entsprechenden Checkbox zu bestätigen, dass sie mit diesen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und der Hausordnung des Gästehauses (Hausordnung) einverstanden sind, die neben der Checkbox verlinkt sind und heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden können. Zudem müssen sie per Anklicken bestätigen, dass sie die Datenschutzhinweise, die unter Datenschutzerklärung für den Internetauftritt der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH abrufbar sind, zur Kenntnis genommen haben.

Für den Fall, dass nur eine Person das Formular unterzeichnet, muss sie durch Anklicken der entsprechenden Checkbox verbindlich versichern, dass sie allein sorgeberechtigt ist oder über eine Vollmacht des/der weiteren Erziehungsberechtigten zur Abgabe dieser Erklärung verfügt. Sie erhält den Hinweis, dass diese Vollmacht auf Verlangen vorzulegen ist.

Das unterzeichnete Einwilligungsformular ist per E-Mail an die PSG (gaestehaus@hwk-psg.de) zu übersenden.

Alternativ kann der Minderjährige die Einwilligungserklärung am Anreisetag mitbringen und unaufgefordert bei seiner persönlichen Anmeldung vor Ort im Gästehaus vorlegen.

4.5 Buchung durch den Ausbildungsbildungsbetrieb

Hat der Ausbildungsbetrieb die „Buchung durch den Ausbildungsbetrieb“ gewählt, muss er im nächsten Schritt auswählen, ob der Auszubildende „volljährig“ oder „minderjährig“ ist. Dies erfolgt, da im Falle von minderjährigen Buchenden die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden muss.

4.5.1 Buchungsprozess

Bei Buchung durch den Ausbildungsbetrieb für einen volljährigen Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb im Antragsformular zunächst seinen Namen und seine Rechnungsadresse sowie seine E-Mail-Adresse für Rechnungen angeben. Sodann hat er die vorgesehenen persönlichen Angaben zum Auszubildenden zu machen (Anrede, Vor- und Nachnamen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum), sowie die notwendigen Angaben zum Lehrgang einzutragen (Lehrgangsnummer, Lehrgangsbezeichnung/Titel (Kurzbez.), Lehrgangsraum, Beginn und Ende des Lehrgangs). Buchungen für mehrere aufeinanderfolgende Lehrgänge sind möglich.

Des Weiteren hat der Ausbildungsbetrieb durch Anklicken der relevanten Checkbox anzugeben, ob es sich um einen Kurs der Stufenausbildung oder sonstigen ÜLU-Kurs/Berufsschulblockunterricht handelt. Dies ist relevant für die Kostentragung und Abrechnungszwecke.

Die Kostenübernahme für Übernachtung und Verpflegung muss vom Ausbildungsbetrieb nur bei einem sonstigen ÜLU-Kurs oder Berufsblockschulunterricht erklärt werden. Bei Kursen der Stufenausbildung erfolgt die Abrechnung durch die HWK durch Gebührenbescheid gegenüber dem Ausbildungsbetrieb. Die Kosten für Zusammenhängende Leistungen (z. B. Erwerb von Snacks oder Ausleihen von Arbeitsschuhen) muss der Auszubildende selbst tragen.

Der Ausbildungsbetrieb muss durch Anklicken der relevanten Checkbox angeben, ob er die Kostenübernahme für die Übernachtung und Verpflegung des Auszubildenden trägt. Erklärt der Ausbildungsbetrieb die Kostenübernahme, ermächtigt er hiermit gleichzeitig die PSG, die HWK zur Prüfung und Entscheidung über die Zuschussfähigkeit der Kosten aus öffentlichen Mitteln aufzufordern und etwaige Zuschüsse in Abzug zu bringen. Zudem erklärt sich der Ausbildungsbetrieb gegenüber der PSG dazu bereit, die restlichen Kosten oder, wenn die Zuschussvoraussetzungen nicht vorliegen, alle Kosten zu tragen.

Im Übrigen muss der Ausbildungsbetrieb durch Anklicken der entsprechenden Checkbox bestätigen, dass er mit diesen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und der Hausordnung des Gästehauses (Hausordnung) einverstanden ist, die verlinkt sind und heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden können.

Zudem hat der Ausbildungsbetrieb durch Anklicken der relevanten Checkbox zu bestätigen, dass die das Antragsformular ausfüllende Person die Datenschutzhinweise, die unter Datenschutzerklärung für den Internetauftritt der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH abrufbar sind, zur Kenntnis genommen hat. Zusätzlich hat der Betrieb die Möglichkeit, eine Nachricht an die PSG zu übermitteln und kann angeben, ob er eine Kopie seiner angegebenen Daten an eine von ihm angegebene E-Mail-Adresse wünscht.

Über den Button „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Ausbildungsbetrieb ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Übernachtung im Gästehaus und Zusammenhängender Leistungen als Stellvertreter des Auszubildenden ab. Vor dem Abschicken des Antrags kann der Ausbildungsbetrieb die Daten jederzeit einsehen und ändern.

Nach dem Zugang der Buchungsanfrage schickt die PSG dem Ausbildungsbetrieb eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese dokumentiert lediglich, dass die Buchungsanfrage bei der PSG eingegangen ist und stellt keine Vertragsbestätigung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die PSG zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Buchungsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus den Buchungsdetails, die der Ausbildungsbetrieb über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann, diesen AGB, der Hausordnung und der Buchungsbestätigung) dem Ausbildungsbetrieb von der PSG auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

Bei Stufenbaukursen gilt die Besonderheit, dass die Buchung für Übernachtungen mit Verpflegung im Gästehaus gemeinsam mit der Anmeldung des Auszubildenden zu den Stufenbaukursen bei der HWK durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt. Daher muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden bei der PSG für die Übernachtung mit Verpflegung lediglich anmelden (Anmeldung). Gleichzeitig gibt der Ausbildungsbetrieb stellvertretend für den Auszubildenden gegenüber der PSG ein Angebot ab, Zusammenhängenden Leistungen in Anspruch zu nehmen (Buchung). Anmeldung und Buchung erfolgen in einem einheitlichen Vorgang über die Buchungsstrecke der PSG. Der Einfachheit halber wird in der Buchungsstrecke nur von „Buchung“ statt zusätzlich von „Anmeldung“ gesprochen.

4.5.2 Besonderheit bei Buchung für einen minderjährigen Auszubildenden

Bei Buchung durch einen Ausbildungsbetrieb für einen minderjährigen Auszubildende gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 4.5.1 genannten Anforderungen folgende Besonderheiten: Zu einem wirksamen Vertragsschluss ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten (oder des anderen gesetzlichen Vertreters) erforderlich. Erfolgt die Einwilligung oder Genehmigung nicht, kommt kein Vertrag zustande und der Auszubildende kann nicht im Gästehaus übernachten.

Der Ausbildungsbetrieb erhält über das Buchungsformular den Hinweis, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten des Minderjährigen für einen wirksamen Vertragsschluss erforderlich ist. Der Ausbildungsbetrieb wird aufgefordert, das Einwilligungsformular (Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten) herunterzuladen und den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen mit der Bitte zukommen zu lassen, die Einwilligungserklärung auszufüllen, zu unterschreiben und der PSG schnellstmöglich per E-Mail zuzusenden oder, alternativ, durch den Minderjährigen am Anreisetag bei der persönlichen Anmeldung im Gästehaus unaufgefordert vorlegen zu lassen. Zu den notwendigen Angaben im Einwilligungsformular siehe Abschnitt 4.4.2. Der Ausbildungsbetrieb erhält des Weiteren den Hinweis, dass die Buchungsanfrage erst wirksam wird, ein Vertrag zustande kommt und der Auszubildende im Gästehaus übernachten kann, wenn der PSG die Einwilligung zugegangen ist.

Für den weiteren Prozess wird auf Abschnitt 4.5.1 dieser AGB verwiesen.

4.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.



5. Kostentragung durch den Ausbildungsbetrieb bei Buchung durch einen Auszubildenden

5.1 Handelt es sich um einen Kurs der Stufenausbildung, übersendet die PSG dem Ausbildungsbetrieb in Anschluss an die Buchung des Auszubildenden lediglich eine Kosteninformation per E-Mail zu. Die PSG informiert den Ausbildungsbetrieb darüber, dass die HWK die Kosten für Unterbringung und Verpflegung gegenüber dem Ausbildungsbetrieb durch Gebührenbescheid geltend machen wird (ggfs. nach Abzug einer Kostenerstattung durch die SOKA-Bau und/oder öffentlicher Zuschüsse).

Der Auszubildende bleibt Kostenschuldner für die Zusammenhängenden Leistungen.

5.2 Handelt es sich um einen sonstigen ÜLU-Kurs oder Berufsblockschulunterricht, fordert die PSG den Ausbildungsbetrieb per E-Mail dazu auf, die Übernahme der Kosten für Übernachtungen mit Verpflegung seines Auszubildenden zu erklären. Der entsprechende Link zum Formular der Kostenübernahmeerklärung wird mit der E-Mail versendet. Die Kostenübernahmeerklärung kann auch über die Website der PSG unter Kostenübernahmeerklärung abgerufen werden.

In dem Formular zur Erklärung der Kostenübernahme muss der Ausbildungsbetrieb zunächst seinen Namen, seine Rechnungsadresse sowie seine E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen angeben.

Im Folgenden muss der Ausbildungsbetrieb die persönlichen Angaben zum Auszubildenden (Anrede, Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum) angeben sowie die notwendigen Angaben zum Lehrgang (Lehrgangsnummer, Lehrgangsbezeichnung/Titel (Kurzbez.), Lehrgangsraum und Beginn und Ende des Lehrgangs) machen.

Der Ausbildungsbetrieb wird darauf hingewiesen, dass der Auszubildende auch im Falle einer Kostenübernahme für Übernachtung und Verpflegung durch den Ausbildungsbetrieb die Kosten für Zusammenhängende Leistungen (z. B. Erwerb von Snacks, Ausleihen von Arbeitsschuhen) selbst tragen muss.

Sodann muss der Ausbildungsbetrieb durch Anklicken der entsprechenden Checkbox erklären, dass er die Kosten für Übernachtung und Verpflegung seines Auszubildenden übernimmt.

Erklärt der Ausbildungsbetrieb die Kostenübernahme, ermächtigt er hiermit gleichzeitig die PSG, die HWK zur Prüfung und Entscheidung über die Zuschussfähigkeit der Kosten aus öffentlichen Mitteln aufzufordern und etwaige Zuschüsse in Abzug zu bringen. Zudem erklärt sich der Ausbildungsbetrieb gegenüber der PSG dazu bereit, die restlichen Kosten oder, wenn die Zuschussvoraussetzungen nicht vorliegen, alle Kosten zu tragen.

Des Weiteren muss der Ausbildungsbetrieb durch Anklicken der relevanten Checkbox bestätigen, dass er mit diesen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und der Hausordnung des Gästehauses (Hausordnung) einverstanden ist, die verlinkt sind und heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden können. Zudem muss er per Anklicken bestätigen, dass die das Formular ausfüllende Person die Datenschutzhinweise, die unter Datenschutzerklärung für den Internetauftritt der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH abrufbar sind, zur Kenntnis genommen hat.

Zusätzlich hat der Betrieb die Möglichkeit, eine Nachricht an die PSG zu übermitteln und kann angeben, ob er eine Kopie seiner angegebenen Daten an eine von ihm angegebene E-Mail-Adresse wünscht.

Durch Betätigen der Schaltfläche „Kostenübernahme erklären“ gibt der Ausbildungsbetrieb die entsprechende Erklärung gegenüber der PSG ab.



6. Weitere Kosten und Preise

6.1 Im Falle der Stufenausbildung und im Falle der erklärten Kostenübernahme bei einem sonstigen ÜLU-Kurs oder Berufsschulblockunterricht, schuldet der Ausbildungsbetrieb lediglich die Kosten für die Unterkunft und Vollverpflegung des Auszubildenden.

6.2 Die Vollverpflegung ist kein „all-inclusive“-Angebot. Dies bedeutet, dass der Erwerb von Verpflegung außerhalb der in Abschnitt 8.6 genannten Vollverpflegung nicht vom Ausbildungsbetrieb zu tragen ist.

6.3 Weitere Kosten für Zusammenhängende Leistungen, z. B. für das Ausleihen von Handtüchern und Arbeitsschuhen und den Erwerb von Snacks, hat der jeweilige Auszubildende selbst zu tragen. Es gelten die gemäß Aushang oder anderer Veröffentlichung genannten Preise. Die vereinbarten Preise umfassen die geltende gesetzliche Umsatzsteuer.



7. Zahlungsbedingungen

7.1 Bei Kostenübernahme durch den Ausbildungsbetrieb (dies betrifft Buchungen im Gästehaus für Sonstige ÜLU-Kurse und Berufsblockschulunterricht) stellt die PSG gegenüber dem Ausbildungsbetrieb eine Rechnung über die Kosten für die Übernachtung und Vollverpflegung des Auszubildenden aus, einschließlich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, über die die HWK entscheidet, bringt die PSG vorab in Abzug.

7.2 Bei Anmeldung für Stufenbaukurse stellt die HWK dem Ausbildungsbetrieb die Kosten für Übernachtung und Verpflegung durch Gebührenbescheid in Rechnung stellt. Etwaige Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln oder einer Kostenerstattung durch die SOKA-Bau bringt die HWK vorab in Abzug.

7.3 Stellt die PSG eine Rechnung, ist der Rechnungsbetrag gemäß den in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der PSG zu überweisen. Für Stufenbaukurse ergeht ein Gebührenbescheid der HWK.

7.4 Kosten für Zusammenhängende Leistungen hat der Auszubildende entsprechend der jeweils geltenden Zahlungsbedingungen zu begleichen.



8. Leistungen der PSG

8.1 Die PSG ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

8.2 Der Auszubildende hat die für die Übernachtung und Verpflegung sowie für die Inanspruchnahme Zusammenhängender Leistungen (z. B. für die entgeltliche Leihe von Arbeitsschuhen oder die Nutzung des gastronomischen Angebots in der Lounge des Gästehauses) vereinbarten Preise an die PSG zu entrichten.

Der Ausbildungsbetrieb trägt die Kosten für Übernachtung und Verpflegung des Auszubildenden, wenn er – im Fall von Berufsschulblockunterricht oder sonstigen ÜLU-Kursen – eine Kostenübernahme erklärt hat.

Im Fall von Stufenbaukursen trägt der Ausbildungsbetrieb die Kosten für Übernachtung und Verpflegung des Auszubildenden. Die HWK macht diese Kosten durch Gebührenbescheid gegenüber dem Ausbildungsbetrieb geltend.

In jedem Fall ist der Auszubildende der Kostenschuldner für die Inanspruchnahme Zusammenhängender Leistungen.

8.3 Auszubildende haben keinen Anspruch auf Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit in einem bestimmten Zimmer.

8.4 Auszubildende haben grundsätzlich nur Anspruch auf Unterbringung im Mehrbettzimmer (2 oder 3 Personen). Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Zimmers oder Mitbewohners. Auf Anfrage an die PSG ist bei freier Kapazität eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer mit Einzelbelegung im Gästehaus gegen Aufpreis oder in einem Einzelzimmer im Tagungszentrum zu dem dort gültigen Preis möglich. Die Anfrage nach Einzelbelegung im Gästehaus oder Einzelzimmer im Tagungszentrum ist im Buchungsprozess über das Feld „Nachricht“ oder per E-Mail (gaestehaus@hwk-psg.de) an die PSG zu richten. Die PSG teilt vor dem Vertragsschluss den aktuellen Preis für eine Einzelbelegung im Gästehaus oder ein Einzelzimmer im Tagungszentrum mit.

8.5 Sollten bei einer Buchungsanfrage/Anmeldung sämtliche Raumkapazitäten der PSG im Gästehaus für den angefragten Zeitraum erschöpft sein, wandelt sich die Leistungspflicht der PSG dahingehend, dass sie den Auszubildenden in dem von ihr betriebenen Tagungszentrum unterbringen kann. Sollte auch dieses vollständig belegt sein, bietet die PSG dem Auszubildenden eine gleichwertige Ersatzunterkunft in einem nahegelegenen Hotel oder einer Pension („externe Unterkunft“) an. Die Unterbringung in einer externen Unterkunft erfolgt jedoch nur, wenn der Auszubildende volljährig ist. In diesem Fall holt die PSG vorab das Einverständnis des Auszubildenden oder des Ausbildungsbetriebs für die Unterbringung in der externen Unterkunft in Text- oder Schriftform ein. Erteilt der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb sein Einverständnis nicht, kommt keine Buchung zustande. Bei erteiltem Einverständnis führt die PSG eine Buchung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung der PSG bei der externen Unterkunft durch und trägt etwaige Mehrkosten. Die PSG und der Auszubildende regeln durch individuelle Vereinbarung, ob bzw. welche Regelungen der externen Unterkunft zusätzlich oder ggfs. anstelle dieser AGB gelten.

8.6 Die PSG schuldet auch das Angebot einer Vollverpflegung für jeden Tag der Unterbringung (Sonntag: Abendbrot; Montag bis Donnerstag: Frühstück, Mittagessen und Abendbrot; Freitag: Frühstück und Mittagessen) des Auszubildenden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen der PSG und Vertragspartner vereinbart worden ist. Für diese Vollverpflegung gelten die aktuellen Preise der PSG. Die Verpflegungsleistungen werden durch die „EssKlasse GmbH & Co. KG“ im Tagungszentrum der PSG erbracht. Über die aktuellen Verpflegungsangebote und deren zeitliche Verfügbarkeiten sowie den Umfang der Vollverpflegung informiert die PSG durch Aushang im Tagungszentrum. Die angebotenen und beschriebenen Speisen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit oder anderweitiger kurzfristiger Änderungen; ein Anspruch auf eine bestimmte Speise besteht nicht. Zu den Hauptmahlzeiten (d. h. Frühstück, Mittagessen und Abendbrot) stellt die PSG das Angebot einer vegetarischen Speise sicher.



9. Stornierung oder Nichtanreise

9.1 Zwecks Stornierung der gebuchten Leistungen muss der Rücktritt gegenüber PSG schriftlich oder in Textform erklärt werden. Für den Fall, dass die Stornierung aufgrund der Absage eines entsprechenden Kurses der HWK erfolgt, ist die Stornierung kostenfrei. Wenn der Auszubildende eine kostenfreie Stornierung im Falle einer Krankheit in Anspruch nehmen möchte, muss er dafür einen Nachweis, z. B. in Gestalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eines ärztlichen Attests, der PSG vorlegen.

Ansonsten gelten folgende Stornierungskosten, wobei als Berechnungsgrundlage der vertraglich festgelegte Preis gilt:

  • Stornierung bis maximal zehn Wochen vor dem Anreisedatum: kostenfrei,
  • Stornierung ab zehn Wochen vor dem Anreisedatum: 25 % des vereinbarten Preises,
  • Stornierung ab fünf Wochen vor dem Anreisedatum: 50 % des vereinbarten Preises,
  • Stornierung ab sieben Tagen vor dem Anreisedatum: 90 % des vereinbarten Preises,
  • Stornierung am Tag der Anreise: 100% des vereinbarten Preises.

9.2 Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise fallen 100 % des vereinbarten Preises an. Vertragspartner der PSG verbleibt das Recht, den Nachweis zu führen, die ersparten Aufwendungen der PSG seien im Einzelfall höher ausgefallen.

9.3 Bei einer erfolgreichen Weitervermittlung des betroffenen Zimmers für den relevanten Zeitraum durch die PSG entfallen die Stornierungskosten.



10. Rücktritt und Kündigung

10.1 Der Vertrag kann nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen gekündigt werden. Zuvor muss der Vertragspartner der PSG im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von der PSG verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, von der PSG erkennbares Interesse des Vertragspartners sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Vertragspartner die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

10.2 PSG und der Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

Für die PSG liegt ein wichtiger Grund insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Zimmers durch den Auszubildenden (erhebliche Vertragsverletzung),
  • höhere Gewalt oder von der PSG nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich,
  • der Vertragspartner macht in der Buchung falsche Angaben über wesentliche Tatsachen und Umstände, z. B. die Person des Auszubildenden oder sein Alter,
  • der Auszubildende verstößt schwerwiegend oder nachhaltig gegen diese AGB, die Hausordnung der PSG, sicherheitsrelevante Vorschriften oder Anweisungen der Mitarbeitenden des Gästehauses oder der Geschäftsführung, stellt Verstöße trotz vorheriger Ermahnung nicht ab oder wiederholt die Verstöße.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung.

10.3 Für die Haftung der PSG gilt Abschnitt 14 dieser AGB.



11. Check-in und Check-out

11.1 Der Check-in für Auszubildende ist in folgenden Zeitfenstern möglich:

  • Montags bis freitags: 6.00h bis 10.00h
  • Sonntags: 18.00h bis 21.30h

Der Check-out für Auszubildende ist montags bis freitags zwischen 6.00h und 7.00h möglich.

11.2 Am Abreisetag hat der Auszubildende das Zimmer bis spätestens 7.00h geräumt an die PSG zurückzugeben. Die Zimmerkarten sind unmittelbar am Counter des Gästehauses abzugeben. Bei verspäteter Rückgabe des Zimmers am Abreisetag kann die PSG eine Entschädigung verlangen:

  • bis 15:00 Uhr: 25 % des Übernachtungspreises,
  • ab 15:00 Uhr: 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht.

Dem Auszubildenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass PSG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

11.3 Mit dem Check-out hat der Auszubildende alle in das betreffende Zimmer eingebrachten Gegenstände zu entfernen oder gesetzeskonform zu entsorgen. Der ursprüngliche Zustand des Zimmers ist wiederherzustellen. Kosten für Lagerungen oder Entfernungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Abholung trägt der Auszubildende.

11.4 Bei starker Verunreinigung der Räume oder des Mobiliars hat die PSG das Recht, vom Auszubildenden als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von 50,00 € zu verlangen.

Dem Auszubildenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der PSG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.



12. Verhaltensregeln – insbesondere Einhaltung der Hausordnung; Pflicht zur Mängelanzeige; keine Unter- oder Weitervermietung

12.1 Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Antritt seines ersten Aufenthalts im Gästehaus an einer Unterweisung zu den im Gästehaus und auf dem Campus geltenden Verhaltensregeln, insbesondere zur Hausordnung des Gästehauses, teilzunehmen. Der Auszubildende ist verpflichtet, die Verhaltensregeln und insbesondere die Hausordnung des Gästehauses, einzuhalten. Aufsichtspersonen minderjähriger Auszubildender haben diese zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten. Die Hausordnung kann jederzeit am Counter des Gästehauses sowie in den digitalen Gästemappen, die über einen QR-Code aufgerufen werden können, zu befolgen. Der QR-Code hängt in den Gästezimmern aus.

12.2 Die PSG macht den Auszubildenden auf die Nutzungsbedingungen der PSG für das Gäste-WLAN aufmerksam, die der Auszubildende vor Beginn der Nutzung des Hotspots in seinem mobilen Endgerät über die Begrüßungsseite einsehen kann und deren Geltung er akzeptieren muss, wenn er das Gäste-WLAN nutzen möchte. Die Nutzungsbedingungen sind einzuhalten.

12.3 Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen der PSG auftreten, wird sich die PSG bemühen, bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Auszubildenden, für Abhilfe zu sorgen. Der Auszubildende hat das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Auszubildende ist zudem verpflichtet, die PSG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Falls der Auszubildende Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Auszubildende hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.

12.4 Eine Unter- oder Weitervermietung des einem Auszubildenden zur Verfügung gestellten Zimmers ist ohne ausdrückliche schriftliche oder in Textform gefasste Zustimmung der PSG nicht zulässig.

12.5 Während des Aufenthalts im Gästehaus hat der Auszubildende Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen in einem dafür zur Verfügung gestellten Safe den von ihm gebuchten Zimmer des Gästehauses aufzubewahren.

12.6 Der Auszubildende ist verpflichtet, im Rahmen seines Aufenthalts die für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Regelungen einzuhalten.

12.7 Während der Unterbringung im Gästehaus hat der Auszubildende das ihm zugewiesene Zimmer vor dem Verlassen abzuschließen und die Fenster während der Abwesenheit geschlossen zu halten.



13. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Die PSG informiert darüber, dass dem Vertragspartner im Falle der Buchung als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zusteht, da es sich um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken handelt (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).



14. Haftung der PSG

14.1 Die PSG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Leistungspflichten aus dem geschlossenen Vertrag.

14.2 Ansprüche des Auszubildenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auszubildenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PSG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die PSG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auszubildenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der PSG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

14.3 Für eingebrachte Sachen des Auszubildenden haftet die PSG dem Auszubildenden nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf den Betrag begrenzt ist, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600,- € und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,- €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,- € der Betrag von 800,- €. Eine weitergehende Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der PSG oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Der Auszubildende hat während des Aufenthalts im Gästehaus Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen des Auszubildenden in einem dafür zur Verfügung gestellten Safe in dem von ihm gebuchten Zimmer des Gästehauses aufzubewahren.



15. Haftung des Auszubildenden bzw. Dritter

15.1 Der Auszubildende haftet gegenüber PSG auf Schadensersatz bei Eintritt von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte im Sinne der §§ 278, 831, 89, 31 BGB im Zusammenhang mit der Nutzung der Übernachtungszimmer/-möglichkeit schuldhaft verursacht werden, soweit diese dem Auszubildende nach den gesetzlichen Vorschriften zurechenbar sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, die an den von PSG überlassenen Übernachtungszimmern, Einrichtungen, Inventar, Geräten etc. entstehen. Die Haftung erfasst auch den Schlüssel- bzw. Zimmerkartenverlust.

15.2 Weitergehende Schadensersatzansprüche der PSG bleiben unberührt.



16. Verjährung

16.1 Vertragliche Ansprüche des Auszubildenden gegenüber der PSG aus dem Vertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PSG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Alle übrigen vertraglichen Ansprüche, mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Ansprüchen auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

16.2 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auszubildende von Umständen, die den Anspruch begründen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.



17. Datenschutz

17.1 Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten des Auszubildenden und des Ansprechpartners im Ausbildungsbetrieb durch die PSG verarbeitet.

17.2 Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

17.3 Die betroffene Person erhält gemäß Art. 13 DSGVO Information über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unter dem folgenden Link Datenschutzerklärung für den Internetauftritt der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH.



18. Weitere Bestimmungen

18.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.

18.2 Es gilt deutsches Recht. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbes. des Staates, in dem der Vertragspartner als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Soweit der Vertragspartner ein Unternehmer ist, ist Erfüllungs- und Gerichtsstand Hannover.

18.3 Die PSG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.



[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Mit der männlichen Sprachform sind gleichermaßen alle Geschlechter gemeint.

Franz Fender

Patricia Hintze

Koordinatorin im Geschäftsbereich Gästehaus

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