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© Ralf Kleemann
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Dokument und Füller und Schreibtisch

Informationen zum Aufenthalt im Gästehaus der Handwerkskammer Hannover

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Belegungsverträge und damit zusammenhängende Leistungen im Gästehaus der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH




§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für Verträge der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH (im Folgenden: „PSG“) hinsichtlich der Übernachtung in Mehrbettzimmern im Gästehaus sowie hinsichtlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, soweit in diesen AGB nichts Anderes geregelt ist
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von PSG nicht zulässig und kann von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 1 BGB wird abgedungen, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, obgleich PSG ihnen nicht explizit widerspricht


§ 2 Vertragsschluss
  1. Die Übersendung eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars durch den Kunden an PSG stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar. Ein für beide Seiten bindender
    Vertrag kommt erst durch eine Annahme durch PSG zustande; PSG kann die Buchung in Textform bestätigen.
  2. Alternativ zur Buchung mittels Anmeldeformulars kann eine Onlinebuchung über die PSG-Homepage erfolgen. Dabei kommt ein Belegungsvertrag aufgrund einer von PSG verschickten Online-Buchungsbestätigung zustande.
  3. PSG und der Kunde werden Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er PSG gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Belegungsvertrag. Mündliche Abreden besitzen keine Wirksamkeit.
  4. Reservierungen, Anfragen, Vormerkungen etc. verleihen keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung von Räumen bzw. Übernachtungsmöglichkeiten.
  5. Nachträgliche Änderungen oder nicht im Vertrag festgelegte Zusatzleistungen hat der Kunde PSG unverzüglich mitzuteilen. Zusatzleistungen lösen vom Kunden zu tragende Kosten gemäß zuvor mitgeteilter oder öffentlich durch Aushänge bekannt gemachter Kosten aus, sofern PSG diese nicht ausdrücklich als unentgeltlich anbietet. Erfolgt eine dahingehende Modifizierung, dass der Kunde auf eigenen Wunsch in einem Übernachtungszimmer im Tagungszentrum untergebracht wird, gelten die AGB für das Tagungszentrum, welche PSG dem Kunden zur Verfügung stellt.


§ 3 Leistungen, Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistungen
  1. PSG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von PSG zugsagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde trägt die Pflicht, die für die Überlassung eines Gästezimmers die vereinbarten bzw. die gemäß Aushang oder andere Veröffentlichung (auch auf der Internetseite der PSG) geltenden Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH, Seeweg 4, 30827 Garbsen Seite 2 von 6 Preise an PSG zu zahlen. Soweit vereinbart, kann ein Dritter die Zahlung vornehmen. Die vereinbarten Preise umfassen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.
  3. Gegenstand der Leistungen der PSG ist auch das Angebot einer Vollverpflegung des Kunden für jeden Tag der Unterbringung (Sonntag: Abendbrot, Montag bis Donnerstag: Frühstück, Mittagessen, Abendbrot; Freitag: Frühstück, Mittagessen), soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart worden ist zwischen PSG und Kunden. Die Vollverpflegung wird dem Kunden nach den aktuellen Preisen der PSG in Rechnung gestellt. Die Verpflegungsleistungen werden durch Ess-Klasse GmbH und Co. KG im Tagungszentrum der Handwerkskammer Hannover erbracht. Über die aktuellen Verpflegungsangebote und deren zeitliche Verfügbarkeiten sowie den Umfang der Vollverpflegung informiert PSG aktuell auf der Internetseite der PSG. Die angebotenen und beschriebenen Speisen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit oder anderweitiger kurzfristiger Änderungen; ein Anspruch auf eine bestimmte Speise besteht für den Kunden nicht, mit Ausnahme der Sicherstellung eines vegetarischen Angebotes zu den Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendbrot).
  4. Die Rechnung ist sofort nach ihrem Zugang zahlbar, sofern kein anderes Fälligkeitsdatum vereinbart wurde. PSG bleibt es vorbehalten, ihre Forderungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu fordern.
  5. PSG kann bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung mittels einer Kreditkartengarantie, einer Baranzahlung oder entsprechendes verlangen.
    Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Eine Erhöhung der Sicherheitsleistungen aufgrund erst nachträglich erweiterter Schadensrisiken bleibt auch nach Vertragsschluss möglich.


§ 4 Stornierung durch den Kunden
  1. Zwecks Stornierung der gebuchten Leistungen muss der Kunde den Rücktritt gegenüber PSG schriftlich erklären. Für den Fall, dass die Stornierung aufgrund von Krankheit des Kunden oder aufgrund der Absage eines entsprechenden Kurses der Handwerkskammer Hannover erfolgt, ist die Stornierung kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung aufgrund einer Krankheit, muss der Kunde dafür einen Nachweis etwa in Gestalt einer Krankschreibung oder eines ärztlichen Attests o.ä. erbringen. Ansonsten gelten folgende Stornierungskosten:
    - Stornierung bis max. zehn Wochen vor Beginn der Leistungspflicht von PSG: kostenfrei,
    - Stornierung ab zehn Wochen vor Beginn der Leistungspflicht von PSG: 25 % des vereinbarten Preises,
    - Stornierung ab fünf Wochen vor Beginn der Leistungspflicht von PSG: 50 % des vereinbarten Preises,
    - Stornierung ab sieben Tagen vor Beginn der Leistungspflicht von PSG: 90 % des vereinbarten Preises,
    - Stornierung am Tag des Beginns der Leistungspflicht von PSG: vereinbarter Preis.
  2. Dem Kunden verbleibt das Recht, den Nachweis zu führen, dass PSG keine oder nur wesentlich geringeren Kosten als die vorstehenden Aufgeführten entstanden sind.


§ 5 Rücktritt bzw. Kündigung durch PSG
  1. PSG hat das Recht, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen:
    - Der Kunde leistet nach Ablauf einer von PSG gesetzten Frist keine Vorauszahlung oder Sicherheit. 
    - Der Kunde kommt den Vertragspflichten gegenüber PSG nicht nach oder es besteht begründeter Anlass zur Sorge, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen kann.
    - Es treten von PSG nicht zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen ein.
    - Der Kunde macht in der Buchung falsche Angaben über wesentliche Tatsachen und Umstände, z. B. die Person des Kunden oder des Aufenthalts.
    - Es liegt eine unbefugte Unter- und Weitervermietung vor.
    - PSG hat einen begründeten Verdacht, dass die kundenseitige Inanspruchnahme der Leistung den normalen Betriebsablauf, die Sicherheit oder das Image von PSG in der öffentlichen Wahrnehmung beeinträchtigen kann.
    - Der Anlass bzw. der Zweck des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
    - Der Kunde kommt seinen sonstigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen stehenden Pflichten nicht nach: insbesondere Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, Anordnungen etc. oder gegen die Hausordnung bzw. sonstige mitgeteilte Verhaltensregeln der PSG oder Nichtbefolgung von Anweisungen zum Zwecke der Gefahrenabwehr.
    - Der vereinbarte Nutzungszweck wird wesentlich geändert.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Bei einem berechtigten Rücktritt bzw. einer berechtigten Kündigung der PSG hat der Kunde keinen Schadensersatzanspruch.
  4. PSG hat das Recht bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, gegen die Hausordnung, oder gegen sicherheitsrelevante Vorschriften oder bei Bestehen einer besonderen Gefahrenlage die sofortige Räumung und Rückgabe des Mietobjekts zu verlangen. Ein Vergütungsanspruch der PSG bleibt bestehen. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.


§ 6 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
  1. Der Kunde erlangt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit in einem bestimmten Zimmer. Im Fall der Reservierung durch den Kunden zu einem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Raumkapazitäten der PSG erschöpft sind, ist diese berechtigt, dem Kunden eine Ersatzunterkunft anzubieten, insbesondere in nahe gelegenen Hotels. Der Kunde muss für die Ersatzunterkunft im Vorwege sein Einverständnis erteilen; erfolgt dieses nicht, kommt keine Buchung zustande. Für den Fall des Einverständnisses gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen PSG und Kunden sowie gegebenenfalls weitere Ordnungen des Ortes der Ersatzunterbringung (zum Beispiel Hausordnungen), die dem Kunden vor Ort bekannt gemacht werden.
  2. Einchecken ist in folgenden Zeitfenstern möglich:
    - Montags bis freitags: 6:00 – 10:00 Uhr,
    - Sonntags: 18:00 – 21:30 Uhr.
  3. Ausschecken ist montags bis samstags zwischen 6:00 und 8:00 Uhr möglich. Am vereinbarten Abreisetag hat der Kunde die Übernachtungsmöglichkeitspätestens 7:00 Uhr geräumt an PSG zurückzugeben. Bei verspäteter Räumung und Übergabe der Übernachtungsmöglichkeit kann PSG für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 25 % des Listenpreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 %.
  4. Vom Kunden eingebrachte Gegenstände sind spätestens bis 15:00 Uhr des dem Ende des Mietzeitraumes folgenden Tages abzuholen oder gesetzeskonform zu entsorgen. Der ursprüngliche Zustand der Mietsache ist wiederherzustellen. Kosten für Lagerungen oder Entfernungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Abholungen trägt der Kunde. 
  5. Auf Verlangen von PSG muss der Kunde bei Übergabe und Rückgabe der Räume eine Begehung mit dem Personal der PSG durchführen. In diesem Fall wird ein von den Vertragspartnern zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt.


§ 7 Nutzungsbedingungen; besondere Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde trägt in seinem Wirkungskreis die alleinige Verantwortung für die Erfüllung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Pflichten.
  2. Die Bewachung der Mietsache sowie der darin befindlichen Sachen obliegt dem Kunden eigenverantwortlich. Beim Verlassen der Übernachtungszimmer ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind.
  3. Der Kunde ist verpflichtet bei Antritt des Aufenthalts an einer Unterweisung hinsichtlich der Verhaltensregeln teilzunehmen und diese Regeln einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, die Hausordnung des Gästehauses einzuhalten bzw. in Bezug auf ihm zurechenbarer Dritter für die Einhaltung zu sorgen. Aufsichtspersonen Minderjähriger haben diese zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten und im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen zu ihrer Aufsichtspflicht hierfür einzustehen. Die Hausordnung kann bei Bedarf am Counter des Gästehauses sowie in den Zimmerordner eingesehen werden.


§ 8 Haftung von PSG
  1. PSG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Leistungspflichten aus dem geschlossenen Vertrag.
  2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind von PSG zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch PSG beruhen. Ebenso sind Schäden ausgenommen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch PSG beruhen. Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und die der Verwirklichung solcher Rechte des Vertragspartners dienen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade gewähren soll. Einer Pflichtverletzung durch PSG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  3. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen von PSG auftreten, wird sich PSG bemühen, bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde hat das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist zudem verpflichtet, PSG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  4. In Bezug auf mitgeführte, sich in den Räumen befindlichen Sachen des Kunden, die keine eingebrachten Sachen im Sinne des § 701 Abs. 2 BGB sind, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Kunde trägt die Gefahr für seine mitgeführten Sachen. PSG haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Sachen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten von PSG vorliegt. Das gleiche gilt für Fahrzeuge sowie darin befindliche Sachen des Kunden, die er auf dem Grundstück von PSG abstellt. Von dieser Haftungsfreizeichnung sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine wesentliche Vertragspflicht darstellt, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  5. Für eingebrachte Sachen haftet PSG bis max. EUR 3.500,-. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten übernimmt PSG die Haftung nur bis zu dem Betrag von EUR 800,- bei Unterbringung im hotel-
    eigenen Safe. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn Übernachtungszimmer und Behältnisse unverschlossen bleiben. Der Kunde trägt die Beweislast für den Verschluss des Safes. Im Übrigen gelten insbesondere die §§ 701 ff. BGB.


§ 9 Haftung des Kunden bzw. Dritter
  1. Der Kunde haftet gegenüber PSG auf Schadensersatz bei Eintritt von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte im Sinne der §§ 278, 831, 89, 31 BGB im Zusammenhang mit der Nutzung der Übernachtungszimmer/-möglichkeit schuldhaft verursacht werden, soweit diese dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zurechenbar sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, die an den von PSG überlassenen Übernachtungszimmern, Einrichtungen, Inventar, Geräten etc. entstehen. Die Haftung erfasst auch den Schlüsselverlust.
  2. Weitergehende Schadensersatzansprüche der PSG bleiben unberührt.


§ 10 Verjährung
  1. Ansprüche von PSG gegen den Kunden wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Rückgabe der Mietsache an PSG.
  2. Alle Ansprüche gegen PSG verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist gem. § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungskürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch PSG beruhen.


§ 11 Datenschutz
  1. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder
    gesetzlich angeordnet ist.
  2. Der Kunde stimmt mit der Vertragsunterschrift zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zum Zweck der Auftragsabwicklung und für
    künftige Informationsschreiben/E-Mails gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde kann der Datenspeicherung/-nutzung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die im Vertrag aufgeführte Anschrift von PSG zu richten.
  3. Personenbezogene Daten werden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandelt und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.


§ 12 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nicht verzichtet werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von PSG.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen der Sitz von PSG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Hannover als Gerichtsstand.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Patricia Hintze Franz Fender

Patricia Hintze

Mitarbeiterin Geschäftsbereich Gästehaus

Seeweg 4

30827 Garbsen

Tel. 05131 9910-139

gaestehaus--at--hwk-psg.de

Michael Flemme Franz Fender

Michael Flemme

Mitarbeiter Geschäftsbereich Gästehaus

Seeweg 4

30827 Garbsen

Tel. 05131 9910-139

gaestehaus--at--hwk-psg.de