Bedingungen für die Mitgliedschaft im MeisterMeisterinnenClub
Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen für die Mitgliedschaft im MeisterMeisterinnenClub der Handwerkskammer Hannover (im Folgenden „MeisterMeisterinnenClub“ genannt).
Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit der
Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH (im Folgenden „PSG“ genannt)
Geschäftsführer: Peter Karst, Joachim Hoffmeyer
Seeweg 4
30827 Garbsen
Telefon: 05131 9910-0
E-Mail: mmc@hwk-psg.de
geschlossen.
Die Mitgliedschaft im MeisterMeisterinnenClub ist denjenigen vorbehalten, die eine Meister*innenprüfung im Handwerk abgelegt haben und im Bezirk der Handwerkskammer Hannover beschäftigt sind oder Inhaber*in eines Mitgliedbetriebes der Handwerkskammer Hannover sind. Die Juniormitgliedschaft im MeisterMeisterinnenClub ist denjenigen vorbehalten, die Teilnehmende eines Meisterkurses im Rahmen ihrer Meistervorbereitungszeit sind. Die Juniormitgliedschaft läuft maximal 18 Monate und erlischt danach automatisch.
§ 1 Vertragsschluss
- Für die Anmeldung zum MeisterMeisterinnenClub ist erforderlich, dass das Mitglied das über den Link https://www.hwk-psg.de/mmc#9 erreichbare Antragsformular ausfüllt. Im Antragsformular ist insbesondere die Angabe erforderlich, ob das Mitglied einen Meistertitel im Handwerk hat oder der erwartete Abschlusstermin des Meisterkurses. Darüber hinaus muss das Mitglied den Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum, die Anschrift, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, das Unternehmens, dessen Inhaber das Mitglied ist oder bei dem das Mitglied beschäftigt ist, und das Gewerk angeben. Darüber hinaus ist die Angabe der IBAN zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erforderlich.
- Bevor das Mitglied seinen Antrag absenden kann, ist erforderlich, dass das Mitglied per Anklicken der entsprechenden Checkbox bestätigt, dass es mit diesen Mitgliedschaftsbedingungen unter https://www.hwk-psg.de/mmc_mitgliedschaftsbedingungen einverstanden ist, die neben der Checkbox verlinkt sind und heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden können. Darüber hinaus kann der Kunde die Datenschutzerklärung der PSG einsehen, die unter www.hwk-psg.de/datenschutz abrufbar ist. Zusätzlich hat das Mitglied die Möglichkeit, eine Nachricht an die PSG zu übermitteln und kann angeben, ob es eine Kopie seiner angegeben Daten an eine von ihm angegebene E-Mail-Adresse wünscht. Über den Button Zahlungspflichtig anmelden gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags ab. Vor dem Abschicken des Antrags kann das Mitglied die Daten jederzeit ändern und einsehen.
- Nach dem Empfang des Antrags schickt die PSG dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass der Antrag des Mitglieds bei der Veranstalterin eingegangen ist und stellt keine Vertragsbestätigung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die PSG zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Anmeldebestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus den Antrags-/Anmeldedetails des Mitglieds, die das Mitglied über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann, Angabe der entstehenden Kosten, diesen Mitgliedschaftsbedingungen und der Anmeldebestätigung) dem Mitglied von der PSG auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
- Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 2 Leistungen für MeisterMeisterinnenClub -Mitglieder
Das Mitglied ist berechtigt, die im Jahresprogramm des MeisterMeisterinnenClub unter www.hwk-hannover-mmc.de/veranstaltungen veröffentlichten Leistungen im Rahmen der verfügbaren Teilnahmeplätze und Anmeldefristen in Anspruch zu nehmen. Soweit für die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen zusätzliche Teilnahmebedingungen gelten, sind diese im Rahmen der Anmeldung zu einer jeweiligen Veranstaltung aufgeführt. Das Mitglied erklärt sich bei Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung damit einverstanden.
§ 3 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der PSG möglich.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
- Als Gegenleistung für die in § 2 genannten Leistungen zahlt das Mitglied einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in der im Mitgliedschaftsantrag angegebenen Höhe.
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an vielen der angebotenen Veranstaltungen (z.B. Stammtische). Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen können zusätzliche Teilnahmegebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung der Veranstaltung im Jahresprogramm des MeisterMeisterinnenClub unter https://www.hwk-hannover-mmc.de/veranstaltungen/ gesondert hingewiesen. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten anfallen (z.B. für die Anreise sowie für die Speisen und Getränke vor Ort), die das Mitglied selbst zu tragen hat.
- Der Mitgliedsbeitrag für den jeweiligen Kalendermonat wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Dazu ist erforderlich, dass das Mitglied im Rahmen der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
- Der Mitgliedsbeitrag versteht sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Rechnung wird nicht ausgestellt.
- Sobald das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug kommt, kann der Vertrag durch die PSG zum Laufzeitende gekündigt werden.
- Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Widerrufsrecht
Wenn das Mitglied den Mitgliedschaftsvertrag als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB abschließt, weil es nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht dem Mitglied ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu.
Widerrufsbelehrung |
Widerrufsrecht |
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. |
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. |
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH, Seeweg 4, 30827 Garbsen, 05131 9910-0, mmc@hwk-psg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. |
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. |
Folgen des Widerrufs |
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. |
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |
Muster-Widerrufsformular |
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) |
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(*) Unzutreffendes streichen. |
§ 6 Vertragslaufzeit/Kündigung
- Die Mitgliedschaft im MeisterMeisterinnenClub beginnt nach der Annahme des Mitgliedschaftsantrages.
- Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt zwölf Monate. Nach Ablauf der zwölf Monate verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wurde.
- Die PSG und das Mitglied können die Mitgliedschaft jeweils mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung ist erstmals zum Ende der ursprünglichen Mitgliedschaftsdauer möglich.
- Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
- Die Kündigung kann per Post an Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH, Seeweg 4, 30827 Garbsen oder per E-Mail an mmc@hwk-psg.de erfolgen. Darüber hinaus hat das Mitglied die Möglichkeit, den Mitgliedschaftsvertrag seine ordentliche oder außerordentliche Kündigung auf der Website www.hwk-psg.de/mmc#9 über die Kündigungsschaltfläche zu erklären, die mit „Kündigung der Mitgliedschaft“ beschriftet ist.
- Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet automatisch auch der Leistungsanspruch.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Mitglieds auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PSG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die PSG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mitglieds aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 8 Weitere Bestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.
- Es gilt deutsches Recht. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Soweit das Mitglied ein Unternehmer ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Soweit das Mitglied Unternehmer ist, gilt der gesetzliche Erfüllungs- und Gerichtsstand.
- Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) ist erreichbar unter: ec.europa.eu/consumers/odr. Die PSG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.